Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Reiseteam Bovenden GmbH
I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss
Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ein Vermittlungsvertrag
zustande.
Der Kunde beauftragt uns, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit
Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Zum
Vertragsschluss kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch das
Reiseteam angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich,
mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erteilt werden. Wir
treten bezüglich der vom Kunden gebuchten Leistungen lediglich als
Vermittler auf. Für die vermittelten Leistungen selbst gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger, die in den
jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere
auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und
Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie
etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.
II. Auskünfte, Hinweise
Angaben über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen
ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger
dem Reiseteam gegenüber. Die Angaben des Reiseteam stellen keine eigene
Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität dar.
Wir haften bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für die sorgfältige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte
und Hinweise an den Kunden.
III. Pflichten des Reiseteams
Die vertraglichen Pflichten des Reiseteams umfassen ausschließlich die
ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und
Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst
gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten des Reiseteams. Deshalb haften
wir auch grundsätzlich nicht bei Aufwendungen oder Auslagen des
Reisenden, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z.B.
Ausstellungskosten für Visa;Postgebühren etc.). Diese sind zusätzlich zum
Vermittlungs-Entgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom
Kunden an das Reiseteam zu erstatten. Die Vermittlungs-Entgelte sind bei
Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang
mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen).
IV. Zahlung
Das Reiseteam verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden ihrer
Zweckbestimmung unverzüglich zuzuführen. Zahlungen des Kunden für
Reiseleistungen dürfen von uns nur entgegengenommen werden, wenn
dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt
worden ist; dies gilt auch für Anzahlungen.
V. Vermittlungs-Entgelte
Wir erheben für die Vermittlung von Pauschalreisen und sonstiger
Leistungen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden, kein Vermittlungs-
Entgelt. Für die Vermittlung sonstiger Leistungen einschließlich Leistungen von
Fluggesellschaften, Bus u.a. sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen für
den Kunden werden Vermittlungs-Entgelte berechnet (siehe unten).
Die Vermittlungs-Entgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die
Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten
Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen).
Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren,
bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Vermittlungs-Entgelte unberührt.
Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.
Mit den IATA Fluggesellschaften und unseren Consolidator/Ticketaussteller ist
das Reiseteam auf der Grundlage vertraglicher und gesetzlicher
Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden. Dem
Kunden gegenüber, wird das Reiseteam jedoch ausschließlich als Vermittler
eines Luftbeförderungsvertrages zwischen dem Kunden und der jeweiligen
Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat das Reiseteam
also sowohl dem Kunden gegenüber, als auch gegenüber der Fluggesellschaft
vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Uns trifft
keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten
Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reiseteams aus einer schuldhaften
Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich
Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisebüro kalkulierte Vergütung
seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines
Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme berechnet
das Reiseteam die hierfür von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte sowie
zusätzlich sein mit dem Kunden im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Vermittlungs-Entgelt.
Von der Fluggesellschaft ist das Reiseteam mit dem Inkasso des Flugpreises
und sonstiger Entgelte im Zusammenhang mit der Flugbuchung beauftragt und
haftet dieser gegenüber für diese Zahlungen. Die für diese anfallenden Kosten Inkasso - Tätigkeit sind ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden
Preis. Das Reisebüro kann die Forderung der Fluggesellschaft gegebenenfalls
im eigenen Namen gerichtlich und außerordentlich geltend machen.
Serviceentgelte/Gebührenordnung:
Pauschalreisen
Beratung / Verkauf von Pauschalreisen,
Kreuzfahrten und Versicherungen kostenfrei
Aufwandsentschädigung Stornierung 50,00 €
Fähren
Ausstellung/Vermittlung von Fährtickets pro Vorgang 15,00 €
Umbuchung/Stornierung von Fähren pro Vorgang 15,00 €
Flug
Abwicklungsentgelt je Ticket 30,00 €
Rücknahme/Umbuchungen von Flugscheinen je Vorgang 15,00 €
Visa
Visa-Besorgung (+ Visagebühren inkl. Porto) je Vorgang 20,00 €
Sonstige Entgelte
Ausarbeitung und Kostenvoranschläge * je Reiseziel 35,00 €
Bearbeitungsentgelte ohne Buchung je Reiseziel 25,00 €
Abwicklung von Stornierungen mit der
jeweiligen Versicherung je Vorgang 15,00 €
Buchung/Ausstellung von Flixbus je Ticket 5,00 €
VI. Reiseunterlagen
Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reiseteam ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen
und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reiseteam hiervon zu
unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Die Unterlagen für die gebuchten Leistungen werden dem Kunden unverzüglich nach Erhalt aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier (z.B. UPS etc.) müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.
VII. Versicherungen
Wir empfehlen dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest
eine Reiserücktritts - Kostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.
VIII. Haftung und Haftungsbeschränkung
Das Reiseteam haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die
Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das
Reiseteam haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender
Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. Das
Reiseteam haftet nur für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich, also
für Vermittlungsfehler, die seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen,
wie z.B. bei fehlerhafter Beratung oder nicht auftragsgemäß durchgeführter
Buchung. Diese Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
IX. Einreise und Gesundheitsbestimmungen
Informationen des Reiseteams beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der
Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der
Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche
Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen
Staat offensichtlich erkennbar ist oder dem Reisebüro mitgeteilt wurde. In der
Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände
können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder dem Reiseteam mitgeteilt worden. Das Reisebüro weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffende Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist. Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten.
Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxe – Maßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, insbesondere Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienst sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reiseteam haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.
X. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Reisende nach Abschluss des Vermittlungsvertrages
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus
verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros vereinbart.