Reiseteam Bovenden
 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Reiseteam Bovenden GmbH

I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss

Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ein Vermittlungsvertrag

zustande.

Der Kunde beauftragt uns, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit

Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Zum

Vertragsschluss kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch das

Reiseteam angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich,

mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erteilt werden. Wir

treten bezüglich der vom Kunden gebuchten Leistungen lediglich als

Vermittler auf. Für die vermittelten Leistungen selbst gelten die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger, die in den

jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere

auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und

Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie

etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.

II. Auskünfte, Hinweise

Angaben über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen

ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger

dem Reiseteam gegenüber. Die Angaben des Reiseteam stellen keine eigene

Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und

Aktualität dar.

Wir haften bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für die sorgfältige Auswahl der

Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte

und Hinweise an den Kunden.

III. Pflichten des Reiseteams

Die vertraglichen Pflichten des Reiseteams umfassen ausschließlich die

ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und

Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst

gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten des Reiseteams. Deshalb haften

wir auch grundsätzlich nicht bei Aufwendungen oder Auslagen des

Reisenden, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z.B.

Ausstellungskosten für Visa;Postgebühren etc.). Diese sind zusätzlich zum

Vermittlungs-Entgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom

Kunden an das Reiseteam zu erstatten. Die Vermittlungs-Entgelte sind bei

Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang

mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen).

IV. Zahlung

Das Reiseteam verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden ihrer

Zweckbestimmung unverzüglich zuzuführen. Zahlungen des Kunden für

Reiseleistungen dürfen von uns nur entgegengenommen werden, wenn

dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt

worden ist; dies gilt auch für Anzahlungen.

V. Vermittlungs-Entgelte

Wir erheben für die Vermittlung von Pauschalreisen und sonstiger

Leistungen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden, kein Vermittlungs-

Entgelt. Für die Vermittlung sonstiger Leistungen einschließlich Leistungen von

Fluggesellschaften, Bus u.a. sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen für

den Kunden werden Vermittlungs-Entgelte berechnet (siehe unten).

Die Vermittlungs-Entgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die

Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten

Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen).

Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren,

bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Vermittlungs-Entgelte unberührt.

Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

Mit den IATA Fluggesellschaften und unseren Consolidator/Ticketaussteller ist

das Reiseteam auf der Grundlage vertraglicher und gesetzlicher

Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden. Dem

Kunden gegenüber, wird das Reiseteam jedoch ausschließlich als Vermittler

eines Luftbeförderungsvertrages zwischen dem Kunden und der jeweiligen

Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat das Reiseteam

also sowohl dem Kunden gegenüber, als auch gegenüber der Fluggesellschaft

vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Uns trifft

keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten

Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reiseteams aus einer schuldhaften

Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.

Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich

Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart

ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisebüro kalkulierte Vergütung

seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines

Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme berechnet

das Reiseteam die hierfür von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte sowie

zusätzlich sein mit dem Kunden im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Vermittlungs-Entgelt.

Von der Fluggesellschaft ist das Reiseteam mit dem Inkasso des Flugpreises

und sonstiger Entgelte im Zusammenhang mit der Flugbuchung beauftragt und

haftet dieser gegenüber für diese Zahlungen. Die für diese anfallenden Kosten Inkasso - Tätigkeit sind ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden

Preis. Das Reisebüro kann die Forderung der Fluggesellschaft gegebenenfalls

im eigenen Namen gerichtlich und außerordentlich geltend machen.

Serviceentgelte/Gebührenordnung:

Pauschalreisen

Beratung / Verkauf von Pauschalreisen,

Kreuzfahrten und Versicherungen                                         kostenfrei

Aufwandsentschädigung Stornierung                                       50,00 €

Fähren

Ausstellung/Vermittlung von Fährtickets pro Vorgang               15,00 €

Umbuchung/Stornierung von Fähren pro Vorgang                     15,00 €

Flug

Abwicklungsentgelt je Ticket                                                 30,00 €

Rücknahme/Umbuchungen von Flugscheinen je Vorgang         15,00 €

Visa

Visa-Besorgung (+ Visagebühren inkl. Porto) je Vorgang         20,00 €

Sonstige Entgelte

Ausarbeitung und Kostenvoranschläge * je Reiseziel              35,00 €

Bearbeitungsentgelte ohne Buchung je Reiseziel                   25,00 €

Abwicklung von Stornierungen mit der

jeweiligen Versicherung je Vorgang                                      15,00 €

Buchung/Ausstellung von Flixbus je Ticket                            5,00 €

VI. Reiseunterlagen

Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reiseteam ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen

und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reiseteam hiervon zu

unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Die Unterlagen für die gebuchten Leistungen werden dem Kunden unverzüglich nach Erhalt aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier (z.B. UPS etc.) müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.

VII. Versicherungen

Wir empfehlen dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest

eine Reiserücktritts - Kostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.

VIII. Haftung und Haftungsbeschränkung

Das Reiseteam haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die

Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das

Reiseteam haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender

Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. Das

Reiseteam haftet nur für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich, also

für Vermittlungsfehler, die seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen,

wie z.B. bei fehlerhafter Beratung oder nicht auftragsgemäß durchgeführter

Buchung. Diese Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind,

auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht

auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

IX. Einreise und Gesundheitsbestimmungen

Informationen des Reiseteams beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der

Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der

Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche

Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen

Staat offensichtlich erkennbar ist oder dem Reisebüro mitgeteilt wurde. In der

Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände

können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder dem Reiseteam mitgeteilt worden. Das Reisebüro weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffende Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist. Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten.

Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxe – Maßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, insbesondere Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienst sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reiseteam haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.

X. Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Reisende nach Abschluss des Vermittlungsvertrages

seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus

verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als

Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros vereinbart.